IG Klettern
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Königskrug - Oderbrück
   
 Kletterkonzeption - Regelungsvorschlag
Nr.FelsnameZoneFelskopf
1.0BreitesteinklippenI-
2.0Achtermann-GipfelfelsI-
3.0AchtermannstorI-
4.0KönigskopffelsenI-
5.0Königskrug-SteinbruchI-
 Hahnenkleeklippen
6.1Nördl. RauschenbachklippeI-
6.2Südl. RauschenbachklippeI-
6.3Nördliche MassiveI-
6.4Langer GratI-
6.5TurmI-
6.6Oberer Langer GratI-
6.7Kleiner GratI-
6.8HahnenkammI-
6.9Südlicher GratI-
 Erläuterungen
Zone ITabuzone (ganzjähriger Verzicht bzw. Sperrung, Ruhezone)
Zone IIStatus-Quo-Zone (Klettern nur auf den bestehenden Routen, keine Neutouren)
Zone IIIEntwicklungszone (Neutouren möglich)
Die Granitquacken von Breitestein und Achtermannstor sowie der Königsberg-Steinbruch wurden früher gelegentlich beklettert. Die Hahnenkleeklippen (Hornfels) in den Hängen des oberen Odertales bilden steile, zum Teil überhängende Wände und schroffe Grate.

Mit der Novellierung der NSG-Verordnung "Oberharz" von 1981 wurde das ursprünglich ohne Wegegebot ausgewiesene Gebiet mit einem totalen Kletterverbot belegt.

Charakter

Weitgehend unlohnende, da niedrige Granitklippen mit nur wenigen kurzen Klettereien.

An den Hahnenkleeklippen gab es hingegen einige lange, sehr interessante aber ernste Kletterrouten, die allerdings nur für alpin interessierte Kletterer attraktiv waren.

Zugang

Der Achtermann (924 mNN) kann weiterhin erklommen werden. Auf den markierten Wanderwegen von Oderbrück oder Königskrug aus in ca. 30 Minuten zum Gipfel.

Regelungen

Kletterverbot für alle Felsen und Steinbrüche, da im Nationalpark Harz liegend.

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