IG Klettern
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Verzicht auf das Eisklettern am Radaufall  (27.01.2004)

Bereits im Februar letzten Jahres 2003 gab es ein Abstimmungsgespräch unseres Vorstands (Jo Fischer, Stefan Bernert) sowie Richard Goedeke für den DAV mit dem Leiter des Forstamtes Clausthal, dem zuständigen Revierförster und dem Betreiber der Gaststätte Radau-Wasserfall. Auslöser war das gegen Weihnachten 2002 dort vom Forstamt aufgestellte Verbotsschild. Das Ergebnis:

Nach ausführlicher Diskussion war klar, dass das Eisklettern den Eisfall schädigt und seine optische Attraktivität beeinträchtigt, was man als Belästigung der Touristen und Gaststättenbesucher auslegen kann. Wesentlich für den Verzicht ist aber, dass Wanderer und Besucher der Gaststätte, die den direkt unter dem Eisfall entlangführenden Weg benutzen sowie am Fuß des Eisfalls spielende Kinder durch beim Klettern herausgelöste Eisbrocken gefährdet werden. Im Niedersächsischen Gesetz für den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG), in dem das Betretungsrecht geregelt ist, heisst es dazu in § 29: "Wer Grundstücke betritt, darf die Waldbesitzenden und sonstigen Grundbesitzenden der betretenen und der benachbarten Grundstücke und andere Personen nicht schädigen, gefährden oder belästigen." Insofern ist das vom Forstamt ausgesprochene Kletterverbot gerechtfertigt, da hier eine Gefährdung oder zumindest Belästigung anderer Personen gegeben ist.

Daraufhin haben wir uns mit dem Forstamt und dem Gaststättenbetreiber auf einen Kletterverzicht am Radaufall verständigt. Im Gegenzug sagte uns das Forstamt Clausthal zu, uns bei der Suche nach anderweitigen Möglichkeiten zu unterstützen und konnte uns auch gleich ein paar Tips geben. Die bislang nicht bekannten Möglichkeiten werden wir in diesem Winter (sofern es noch einer wird) prüfen und gegebenenfalls bekannt geben.

Informationen über die Eisklettermöglichkeiten im Harz und deren aktuellen Zustand findet Ihr auf der Homepage von Günter Gersdorf.