| Anmerkungen und Korrekturen zu den Darstellungen im Pressebericht: |
| Der Schutz von Wanderfalke und Uhu ist sehr wohl berücksichtigt, denn die entsprechenden Fachleute waren bei den Ortsbegehungen dabei und haben diesbezüglich keine Probleme gesehen. Die zum Klettern weiterhin freigegebenen Bereiche weisen keine etablierten Brutplätze auf. Sollte sich bezüglich der Brutplatzwahl der Greifvögel dennoch etwas ändern, so ist dieses in der Vereinbarung explizit berücksichtigt.
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| Eine Benachteiligung privater Waldbesitzer gab es ebenfalls nicht, denn es galt die naturschutzfachlichen Belange mit denen des Klettersports abzugleichen. Hierbei handelt es sich ausschließlich um einen verwaltungsrechtlichen Vorgang, bei dem abgeglichen wird, ob und inwieweit das freie Betretungsrecht aus Naturschutzgründen ggfs. einzuschränken ist. Etwaige privatrechtliche Belange der Eigentümer gegenüber dem Klettern auf deren Grundstücken sind davon nicht im geringsten berührt.
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| Die Klettergebiete Pötzener Steinbruch und Messingklippen wurden auf Drängen bzw. Wunsch der Eigentümer aus der Konzeption herausgenommen. Die Herausnahme war allein deshalb möglich, weil diese beiden Gebiete nicht innerhalb des FFH-Gebietes liegen. Hinzu kam, dass es sich dabei um naturschutzfachlich weitgehend unsensible Felsen und Steinbrüche handelt. Insofern bestand in doppelter Hinsicht kein zwingender Regelungsbedarf, weder für den Pötzener Steinbruch, noch für die Messingklippen.
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| Dass der Pötzener Steinbruch aus der Vereinbarung herausgenommen wurde bedeutet nicht, dass dieser jetzt mit einem Kletterverbot belegt ist. Dort darf aufgrund der Sozialbindung des Eigentums und dem Recht auf das Betreten von freier Natur und Landschaft sehr wohl weiterhin geklettert werden. Selbiges gilt für die Messingklippen.
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| Wie der Vereinbarung eindeutig zu entnehmen ist, wird die Kletterkonzeption mittels einer ganzen Reihe von Maßnahmen der breiten - und damit auch der kletternden - Öffentlichkeit bekannt gemacht. Das impliziert selbstredend, dass mit etwaigen Änderungen der Regelungen entsprechend verfahren wird. Damit wird ausgeschlossen - und das war auch die Intention -, dass nur organisierte Kletterer die notwendigen Informationen erhalten.
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