 |
|
 |
| Naturschutzgebiet "Selterklippen" ausgewiesen (13.05.2009) |
|
Der Südliche Selter wurde Anfang April zum Naturschutzgebiet "Selterklippen" (NSG BR 137) ausgewiesen. Die Verordnung trat am 02. April 2009 in Kraft. Das NSG umfasst alle Felsen der Erzhausener Klippen, der Esbecker Klippen und der Südlichen Fredener Klippen. Vom Schutzgebiet ausgenommen ist nur der Fredener Steinbruch.
Beim NLWKN bzw. unter www.naturschutzgebiete.niedersachsen.de finden sich alle amtlichen Informationen zum Naturschutzgebiet Selterklippen (Übersicht, Steckbrief, Verordnungstext, Verordnungskarte).
Verordnungstext und -karten stellen wir Euch hier zum Download zur Verfügung:

In der Detailkarte sind die zum Klettern freigestellten Hangabschnitte dargestellt. Von daher darf nur noch in 3 Bereichen geklettert werden. Die Kletterbereiche und die darin enthaltenen, zum Klettern offenen Felsen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
| Klippengruppe | Kletterbereich | Kletterfelsen |
| Erzhausener Klippen | Rotwand bis Glatte Wand | 21. Rotwand 23. Sonnige Wand 23a. Sonniger Vorbau 24. Dächerwand 25. Problemwand 27. Plattenwand 28. Steinmetzfels 29. Wulstige Wand 30. Aussichtsfels 32a. Keule 32b. Keulenkanzel 33. Zehnmeterwand 34. Räucherschinken 35. Glatte Wand |
| Südliche Fredener Klippen | Ultradächer bis Bug | 3. Ultradächer 4. Schlafsackdach 6. Mehlwand 7. Schöne Wand 8. Bug |
| Todeskandidat | 12. Todeskandidat |
|
|
Innerhalb dieser 3 Bereiche werden weitere Kletterverbote für einzelne Routen bzw. Teilbereiche der vorgenannten Felsen gelten. Diese Detailregelungen wurden bei Ortsbegehungen mit den Fachbehörden bereits festgelegt. Für die Kletterbereiche ist eine Vereinbarung mit den Fachbehörden (NLWKN, Landkreis Hildesheim, Landkreis Northeim) in Vorbereitung, in der die Zugangs- und Kletter- und sonstigen Regelungen schriftlich und mit Topos fixiert sein werden. Entsprechende Infotafeln sind ebenfalls in Vorbereitung.
Info zum Ausweisungsverfahren und Bilanz

Die in der Verordnung festgeschriebenen Kletterbereiche sind das Resultat eines mehr als unbefriedigenden und überaus aufwändigen Verhandlungsmarathons, der sich über 2,5 Jahre hinzog. Mehrmals wurden wir (DAV und IG) mit Festsetzungen und Änderungen konfrontiert und somit zwischenzeitliche Absprachen ad absurdum geführt. Selbst Interventionen auf politischer Ebene konnten daran nichts ändern. Ein darüber hinaus von uns in Auftrag gegebenes vegetationskundliches Gutachten fand keine Berücksichtigung. Es sorgte aber immerhin dafür, dass zwischenzeitlich vorgesehene Verschlechterungen zurückgenommen wurden und zudem ein guter gegen einen unlohnenden Felsen getauscht werden konnte.
Über nähere Details zum Verfahrensverlauf haben wir Euch bereits im Klemmkeil 1/2008 und 2/2008 (IG-Nachrichten) informiert und das drohende Ungemach auf unserer Außerordentlichen Mitgliederversammlung im Oktober 2008 sowie auf der ursprünglich als Mitgliederversammlung geplanten Infoveranstaltung am 18. April 2009 ausführlich dargelegt und diskutiert. Das nun rechtskräftige Resultat ist jedenfalls überaus bitter. Von ehemals 75 bekletterten Felsen sind lediglich noch 20 übrig.
Als im wesentlichen ursächlich für den Verlauf und den Ausgang des Verfahrens ist der Widerstand der Waldeigentümer gegen jegliches Klettern im Selter anzusehen. Denn eines ist sicher, würden die Felsen auf Landesflächen liegen, so wäre eine erheblich bessere Regelung zustande gekommen. Allerdings ist die Angelegenheit noch längst nicht zu Ende, denn zumindest ein Teil der Waldeigentümer verfolgt weiterhin das Ziel eines vollständigen Kletterverbotes und beabsichtigt ein Normenkontrollverfahren gegen die Verordnung. Der damit betraute Anwalt war zur Akteneinsicht bereits beim NLWKN. Darüber hinaus haben die Eigentümer sowohl uns als auch den Behörden gegenüber mehrfach angekündigt, dass sie an den Fredener Klippen sämtliche Haken entfernen lassen wollen.
|
|
|
 |