IG Klettern
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Bessinger Klippen
   
 Kletterregelungen
Nr.FelsnameZoneFelskopfE
Hamelner WandI-n
Falkenstein (ND)I-n
SchneckenwändeI-n
SchafskopfI-n
HasenwandI-n
ScherenkanzelI-n
PfingstturmI-n
WilhelmsteinwändeI-n
ParadieswändchenI-n
Adam & Eva (ND)I-n
Nördl. Bessinger WändeI-p
Südl. Bessinger WändeI-p
Bessinger TürmchenI-p
Nördl. Bessinger FirstwändeI-p
Mittl. Bessinger FirstwändeI-p
Südl. Bessinger FirstwandI-p
 Erläuterungen
NDNaturdenkmal (Hakensetzen verboten)
Zone ITabuzone (ganzjähriger Verzicht bzw. Sperrung, Ruhezone)
Zone IIStatus-Quo-Zone (Klettern nur auf den bestehenden Routen, keine Neutouren)
Zone IIIEntwicklungszone (Neutouren möglich)
Der größte und attraktivere Teil der Felsen liegt im Naturwaldreservat Saubrink und ist im Zuge der 1987 erfolgten Ausweisung des Schutzgebietes mit einem Kletterverbot belegt worden.

Zugang

a) Vom Parkplatz am südlichen Ortsrand von Coppenbrügge über Wanderwege hinauf zum Kammweg und diesem nach rechts folgen.

b) Vom Parkplatz am Lauensteiner Paß auf dem Kammweg nach Norden (ca. 45-60 Min.).

Regelungen

Die Sperrung der im Naturwaldreservat liegenden Felsen soll weiterhin Bestand haben, weshalb in die Kletterkonzeption ein Verzicht für diese aufgenommen worden war. Im Rahmen der Anfang September 2004 durchgeführten Ortsbegehungen wurde daher ein dauerhafter Kletterverzicht auf diese Felsen und darüber hinaus auch auf die übrigen, in der Regel unlohnenden Klippen vereinbart.


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