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| Süntel |
Der Süntel bietet eine Vielzahl an Felsen und Wänden, von denen insbesondere die des Hohensteins von herausragender Bedeutung sind. Aufgrund seines für den Naturschutz in Norddeutschland einzigartigen Charakters wurde der Hohenstein nebst den angrenzenden Gebieten (Schneegrund, Blutbachtal und Brennberg) bereits in den 1970er Jahren unter Naturschutz gestellt.
Als Zentrum des damaligen, noch vorwiegend alpinorientierten Klettersports war der Hohenstein aber ebenfalls von herausragender Bedeutung. Nach längeren Verhandlungen wurde dann auch eine Regelung gefunden, der sich seither bestens bewährt hat. Bewährt auch insbesondere deshalb, da mit der Errichtung des DAV-Jugendzeltplatzes im Südlichen Ith ein attraktives Ausweichziel geschaffen wurde. Dadurch konnte bis in die 1990er Jahre die zunehmende Zahl an Kletterer aufgefangen werden.
Dennoch hat der Hohenstein für alpin ambitionierte Kletterer nie an Bedeutung verloren, da er hervorragende Trainingsmöglichkeiten für die Vorbereitung auf große Wände in den Kalkalpen bietet, wie sie in allen anderen Gebieten Niedersachsens nicht gegeben sind.
Zur Zeit läuft das Verfahren zur Novellierung der Naturschutzgebietsverordnung. Am 04. September 2003 wurden daher alle Felsen gemeinsam mit Vertretern der Bezirksregierung Hannover, des Landkreises und der Naturschutzvereinigungen in Augenschein genommmen, wobei die Kletterkonzeption für Niedersachsen als Grundlage verwendet wurde. Die im Zuge der Ortsbegehung einvernehmlich vereinbarten Kletterregelungen sind den nachfolgenden Seiten zu entnehmen.
Für die mit gekennzeichneten Klettergebiete und -felsen wurde, sofern an diesen nicht bereits durch ihre Lage im bestehenden Naturschutzgebiet ein Kletterverbot bestand, ein genereller Kletterverzicht vereinbart; die mit gekennzeichneten können weiterhin beklettert werden, unter Berücksichtigung der aufgeführten Regelungen.
Die Kletterregelungen wurden in Form einer Vereinbarung fixiert, welche auf der Paschenburg am Montag den 06. Dezember 2004 vom Land Niedersachsen, den Landkreisen Hameln-Pyrmont und Schaumburg, dem Deutschen Alpenverein und unserer IG Klettern unterzeichnet wurde.
Bei allen Klettergebieten und -felsen handelt es sich um Biotope, die dem gesetzlichen Schutz unterliegen und deren Zustand sich nicht verschlechtern darf. Die im FFH-Gebiet bzw. dem zur Novellierung vorgesehenen Naturschutzgebiet liegenden Gebiete werden gemäß FFH-Richtlinie ca. alle 5 Jahre auf ihren Zustand hin überprüft. Daher bitten wir alle Besucher dieser Gebiete um besonders naturschonendes Verhalten und konsequente Berücksichtigung der hier beschriebenen Regelungen, damit wir den Status Quo für die Zukunft sichern können.
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